Des Weiteren ist der Veranstalter beim Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den/die TeilnehmerIn mit sofortiger Wirkung auch nachträglich vom Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der/die TeilnehmerIn gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt, ggü. dem Veranstalter falsche Angaben macht, doppelt am Gewinnspiel teilnimmt, das Gewinnspiel unzulässig manipuliert, beeinflusst oder in seinem ordnungsgemäßen Ablauf stört, sich unerlaubter Hilfsmittel bedient, Fotos oder andere Inhalte wie etwa Kommentare (insbesondere Hasskommentare, etc.) verwendet, die gegen geltendes Recht verstoßen, gewaltverherrlichend, rassistisch, sexuell anstößig, gotteslästerlich, obszön, belästigend oder herabwürdigend sind, gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen oder Rechte Dritter verletzen sowie gegen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks verstoßen. Handelt es sich bei dem/der ausgeschlossenen TeilnehmerIn um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Sofern der/die TeilnehmerIn Fotos verwendet oder Kommentare abgibt, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn auf erstes schriftliches Anfordern des Veranstalters oder durch Facebook, diesen oder Facebook von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen und dem Veranstalter oder Facebook sämtliche notwendige Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, die dem Veranstalter oder Facebook aus der Inanspruchnahme durch den Dritten oder im Zusammenhang hiermit erwachsen.